Martin Hohmann Presseerklärung 7 - 2 - 2004

Hohmann: Parteiausschluß ist nicht richtig!

Mein Anwalt und ich halten die Entscheidung des Hessischen Landesparteigerichts für nicht richtig. Wir werden diese Entscheidung ganz unverzüglich durch Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerde durch das Bundesparteigericht nachprüfen lassen. Wir hoffen, dass das Bundesparteigericht zeitnah verhandeln und die Entscheidung des Hessischen Parteigerichts revidieren wird. Ich bin - wie tausende von CDU-Anhängern auch - der Auffassung, dass meine Rede vom 3. Oktober 2003 keinen antisemitischen Inhalt hatte; erst recht war sie nicht antisemitisch gemeint. Das Gericht hat sich - dies ist nur einer der Kritikpunkte - leider auch nicht mit der Kernaussage meiner Rede: "Weder ´die Juden´ noch ´die Deutschen´ sind ein Tätervolk", Täter des letzten blutigen Jahrhunderts sind vielmehr religionsfeindliche Ideologen, auseinandergesetzt. Das Gericht unterlegt meiner Rede kurzerhand einen antisemitischen Inhalt, ohne sich mit der Frage nach der Definition von Antisemitismus auseinanderzusetzen. Gerade in der Frage, was unter Antisemitismus zu verstehen ist und was ein Deutscher in diesem Zusammenhang sagen "darf", gibt es - dies zeigen auch die zahlreichen unterschiedlichen Reaktionen vieler Menschen - keinen Konsens und immer noch keine offene, unverkrampfte Diskussion in Deutschland . Wünschenswert ist ein umfassender geschichtlicher Realismus .

Meine politische Heimat ist die CDU im Wahlkreis Fulda. Mein Ziel ist es, in der CDU Deutschlands zu verbleiben. Hierfür werde ich mit meinem Rechtsanwalt Dr. Kind unbeirrt weiterkämpfen.


Martin Hohmann Presseerklärung 2 - 3 - 2004

OBERLANDESGERICHT GIBT HOHMANN RECHT!

Der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann hat vor Gericht gegen das Medienriesen "Gruner +Jahr" vor dem 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main einen Erfolg errungen. Dies gab der CDU- Politiker heute in einer Presseerklärung bekannt.

Dem Druck und Verlagshaus Gruner + Jahr sei durch das Gericht aufgegeben worden, "es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Vorsitzenden des Vorstandes, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen, der Antragssteller habe in seiner Rede vom 3. Oktober 2003 „die Juden als Tätervolk“ bezeichnet."

Martin Hohmann:

"Wenn ich in meiner Rede ausdrücklich sagte, dass weder Juden noch Deutsche Tätervolk sind, sollte der „Stern“ das nicht ins Gegenteil verdrehen. Der Beschluß des Oberlandesgerichts bedeutet für mich persönlich ein Stück Klarstellung und öffentliche Rehabilitierung."


Martin Hohmann Presseerklärung 1 - 1 - 2004

"Tätervolk" - Unwort des Jahres 2003
MdB Martin Hohmann erklärt:

Zum Unwort des Jahres 2003 - "Tätervolk" erklärt der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann:

  1. Die Jury hat eine gute Wahl getroffen.
  1. Das Wort "Tätervolk" oder "Volk der Täter" (so Paul Spiegel, in: "Was ist koscher?" S. 301) legt in der Tat einen auf alle Mitglieder des jeweiligen Volkes ausgreifenden Schuldvorwurf nahe. Damit würde aber ein ungerechtfertigter Kollektivvorwurf erhoben.
  1. Einen Kollektivschuldvorwurf lehne ich für alle Völker und alle Gruppen ab. Ausdrücklich habe ich das am 3.10.2003 hinsichtlich der Deutschen und der Juden getan. Diese galten nach dem sowjetischen Paßrecht nach der Oktoberrevolution als Nationalität, als Volk. Der Kernsatz meiner Rede war: "Daher sind weder ‚die Deutschen' noch ‚die Juden' ein Tätervolk."

Zitate zu "Tätervolk"


Interview von MdB Martin Hohmann mit der Fuldaer Zeitung am 10.02.2004
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Ansprache von MdB Martin Hohmann zum Nationalfeiertag, 3. Oktober 2003
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