Martin Hohmann Presseerklärung 7 - 2 - 2004
Hohmann: Parteiausschluß ist nicht richtig!
Mein Anwalt und ich halten die Entscheidung des Hessischen Landesparteigerichts für nicht richtig. Wir werden diese Entscheidung ganz unverzüglich durch Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerde durch das Bundesparteigericht nachprüfen lassen. Wir hoffen, dass das Bundesparteigericht zeitnah verhandeln und die Entscheidung des Hessischen Parteigerichts revidieren wird. Ich bin - wie tausende von CDU-Anhängern auch - der Auffassung, dass meine Rede vom 3. Oktober 2003 keinen antisemitischen Inhalt hatte; erst recht war sie nicht antisemitisch gemeint. Das Gericht hat sich - dies ist nur einer der Kritikpunkte - leider auch nicht mit der Kernaussage meiner Rede: "Weder ´die Juden´ noch ´die Deutschen´ sind ein Tätervolk", Täter des letzten blutigen Jahrhunderts sind vielmehr religionsfeindliche Ideologen, auseinandergesetzt. Das Gericht unterlegt meiner Rede kurzerhand einen antisemitischen Inhalt, ohne sich mit der Frage nach der Definition von Antisemitismus auseinanderzusetzen. Gerade in der Frage, was unter Antisemitismus zu verstehen ist und was ein Deutscher in diesem Zusammenhang sagen "darf", gibt es - dies zeigen auch die zahlreichen unterschiedlichen Reaktionen vieler Menschen - keinen Konsens und immer noch keine offene, unverkrampfte Diskussion in Deutschland . Wünschenswert ist ein umfassender geschichtlicher Realismus .
Meine politische Heimat ist die CDU im Wahlkreis Fulda. Mein Ziel ist es, in der CDU Deutschlands zu verbleiben. Hierfür werde ich mit meinem Rechtsanwalt Dr. Kind unbeirrt weiterkämpfen.
Martin Hohmann Presseerklärung 2 - 3 - 2004
OBERLANDESGERICHT GIBT HOHMANN RECHT!
Der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann
hat vor Gericht gegen das Medienriesen "Gruner +Jahr"
vor dem 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt
am Main einen Erfolg errungen. Dies gab der CDU-
Politiker heute in einer Presseerklärung bekannt.
Dem Druck und Verlagshaus Gruner + Jahr sei durch
das Gericht aufgegeben worden, "es bei Meidung
eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung
festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro,
ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu
6 Monaten, zu vollstrecken am Vorsitzenden des
Vorstandes, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß
die Behauptung aufzustellen, der Antragssteller habe
in seiner Rede vom 3. Oktober 2003 „die Juden als
Tätervolk“ bezeichnet."
Martin Hohmann:
"Wenn ich in meiner Rede ausdrücklich sagte, dass
weder Juden noch Deutsche Tätervolk sind, sollte
der „Stern“ das nicht ins Gegenteil verdrehen. Der
Beschluß des Oberlandesgerichts bedeutet für mich
persönlich ein Stück Klarstellung und öffentliche
Rehabilitierung."
Martin Hohmann Presseerklärung 1 - 1 - 2004
"Tätervolk" - Unwort des Jahres 2003
MdB Martin Hohmann erklärt:
Zum Unwort des Jahres 2003 - "Tätervolk" erklärt der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann:
Zitate zu "Tätervolk"
Interview von MdB Martin Hohmann mit der Fuldaer Zeitung am 10.02.2004
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Ansprache von MdB Martin Hohmann zum Nationalfeiertag, 3. Oktober 2003
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